Die arbeitsmedizinische Vorsorge(untersuchung) G 8 (G8) Benzol ist arbeitgeberseitig denjenigen Beschäftigten anzubieten, welche gelegentlichen beruflichen Umgang mit Benzol oder Benzolgemischen, z.B. Vergaserkraftstoffen haben.

Im Abschnitt 4.1 der BGI/GUV-I 504-8 sind beispielhaft Arbeitsverfahren bzw. –bereiche mit höherer Exposition (regelmäßige Tätigkeit) aufgeführt, bei denen in der Regel die G 8 Benzol eine Pflichtuntersuchung darstellt:

  • Füllen und Entleeren mit Lösen von Schlauch- und Rohrverbindungen oder Ziehen
  • von Tauchrohren sowie Abfüllen von Fässern beim Herstellen, Gewinnen, Weiterverarbeitenund beim Transport von Benzol oder benzolhaltigen Produkten
  • Umfüllen/Abfüllen von Kraftstoff für Ottomotoren
  • Filter- und Katalysatorwechsel sowie Probenahme beim Herstellen, Gewinnen,Weiterverarbeiten und beim Transport von Benzol und benzolhaltigen Nebenprodukten
  • Reinigen von/in Tanks bzw. Behältern, Tankstellensanierung
  • Reinigungs-, Wartungs-, Instandsetzungs-, Sanierungs- und Abbrucharbeiten in Produktions-, Abfüll- und Weiterverarbeitungsanlagen
  • Arbeiten in kontaminierten Bereichen (z.B. Sondermüll)
  • alle Tätigkeiten, bei denen Hautkontakt gegeben ist

Typische berufliche Tätigkeiten mit o.g. Gefährdungen sind:

  • Kraftfahrzeugherstellung und-reparatur
  • Motorenprüfung
  • Reinigung von Zapfsäulen bzw. Tanks (Tankstellenbau und-wartung)
  • Kraftstoffbelieferung und –befüllung
  • Tätigkeiten in Raffinerien und bestimmten chemischen Betrieben

Die Aufnahme erfolgt vorwiegend durch die Atemwege. Bei intensiver, großflächiger Benetzung der Haut ist auch mit einer perkutanen Aufnahme zu rechnen.

Akut hat Benzol eine narkotische Wirkung und reizt die Augen, die Schleimhäute und die Haut. Chronisch schädigt Benzol das blutbildende System (Blutkrebs) und die Lunge und kann erbgutverändernde Wirkung hervorrufen.

Untersuchungsumfang:

  • Anamnese im Hinblick auf die Tätigkeit
  • Untersuchung im Hinblick auf die Tätigkeit
  • Laborwerte (BKS, gr. BB, SGOT, SGPT, GGT, Urin)
  • ggf. Lungenfunktion
  • ggf. Biomonitoring (Benzol im Blut, S-Phenylmerkaptursäure und trans,trans-Muconsäure im Urin)

Untersuchungsfristen: 6-12 Monate, ggf. auch länger (nach ärztlichem Ermessen)

Dauer: 30-60 Minuten

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