Die arbeitsmedizinische Vorsorge nach G 25 Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeit soll v.a. die Eignung eines Mitarbeiters für entsprechende Tätigkeiten, z.B. Umgang mit Flurförderfahrzeugen, Regalbedienungsgeräten, Krananlagen, Hubbühnen, Baumaschinen, Fahrzeugen aller Art sowie Steuern und Überwachen von Messwarten und Leitständen feststellen. [Weitere Informationen]