Trotz oder gerade wegen unserer immer mehr technisierten Arbeitswelt machen Erkrankungen des Muskel- und Skelettsystems immer noch 25% aller Arbeitsunfähigkeitstage aus und stellen die zweithäufigste Ursache für Frühverrentungen dar.
Hierbei müssen wir unterscheiden zwischen Zuwenig an Bewegung und körperlichem Training, z.B. Arbeiten im Büro und am Bildschirm und Zuviel an Belastung, z.B. bei Tätigkeiten mit zu einseitigen oder extremen Bewegungen, Körperhaltungen oder Umgang mit Lasten.
Bewegung hält Rücken und Gelenke gesund. Sie erhöht das körperliche und geistige Wohlbefinden und damit die Lebensqualität.

Es gibt jedoch Tätigkeiten, welche in besonderem Maße durch Fehl- oder Überbelastungen des Muskel- und Skelettsystems gefährdet sind:

  • manuelle Lastenhandhabung
  • erzwungene Körperhaltungen (Zwangshaltungen)
  • erhöhte Kraftanstrengung und –einwirkung
  • ständig wiederholende (repetitive) Tätigkeiten mit hohen Handhabungsfrequenzen
  • Einwirkung von Hand-, Arm- und Ganzkörpervibrationen

In 2009 hat der Gesetzgeber daher die arbeitsmedizinische Vorsorge nach G 46 Belastungen des Muskel- und Skelettsystems inkl. Vibrationen implementiert. Die Untersuchung kann durch den Arbeitsmediziner/Betriebsarzt entweder auf Wunsch des Mitarbeiters (sog. Wunschuntersuchung aufgrund entsprechender Beschwerden), als Angebotsuntersuchung oder aber auch als Pflichtuntersuchung bei besonderer Gefährdung aufgrund außerordentlicher Belastungen erfolgen (G46).
Eine mögliche Gefährdung muss vorher durch eine Gefährdungsanalyse festgestellt werden.

Durchführung der Untersuchung:

  • Anamnese im Hinblick auf die Tätigkeit
  • Untersuchung im Hinblick auf die Tätigkeit (Muskel- und Skelettsystem, Neuro-Status)
  • ggf. Röntgen-Untersuchung
  • ggf. spezielle Laboruntersuchungen
  • ggf. zusätzliche orthopädische und/oder neurologische Konsiliaruntersuchung

Anm.: Die o.g. ärztliche Untersuchung kann nur am entkleideten Körper und auf einer geeigneten Liege fachgerecht durchgeführt werden und ist somit nur in den Praxisräumen möglich.

Dauer: 30 Minuten

Untersuchungsfrist: 60 Monate, ab 40 Jahre nach 36 Monaten

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