Personen mit Schweißrauchkontakt, bei denen die Luftgrenzwerte bestimmter Gefahrstoffe (z.B. Blei, Chrom-VI-Verbindungen, Nickel) überschritten werden könnten (Angebotsuntersuchung) oder überschritten werden (Pflichtuntersuchung) sind nach G 39 Schweißräuche zu untersuchen. Je nach Exposition ist die arbeitsmedizinische Vorsorge nach G 39 (G39) durch die nach G 15 Chrom bzw. G 18 Nickel zu ergänzen.
Messdaten zu Luftgrenzwerten bei Schweißtätigkeiten liegen in den meisten Betrieben leider nicht vor, sodass die Gefährdung und somit die Indikation für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach G39 oft nur abgeschätzt werden kann. Kriterien dafür sind: Dauer der Schweißtätigkeit pro Tag bzw. Woche, Art des Schweißens, Vorhandensein einer mobilen oder zentralen technisch auf dem Stand der Zeit sich befindlichen Absaugeinrichtung für die entstehenden Schweißräuche.
Aus Erfahrung kann davon ausgegangen werden, dass bei einer regelmäßigen Schweißtätigkeit bis 1/2 Stunde pro Tag bzw. bis 2 Stunden pro Woche keine arbeitsmedizinische Vorsorge nach G39 erforderlich ist. Darüber hinaus ist die arbeitsmedizinische Vorsorge nach G39 seitens des Arbeitgebers mindestens anzubieten (Angebotsuntersuchung) bzw. als Pflichtuntersuchung, z.B. bei überwiegender Schweißtätigkeit zu veranlassen.
Schweißarbeiten können aus verschiedenen Gründen eine Belastung für die Gesundheitdarstellen:
- Staubbelastung durch Schweißrauche
- Inhalation von Gasen (Kohlenmonoxid, Ozon) oder Metalloxydrauchen
- UV-Strahlung
- Lärm
- Zwangshaltungen
- klimatische Belastung z.B. Hitzestau durch Schutzkleidung
- Stress durch Monotomie und Isolation
Die Belastungen sind natürlich von den eingesetzten Schweißverfahren und Materalienabhängig und außerordentlich komplex, z.B.
Elektroschweißen mit Elektroden (Lichtbogenschweißen):
- Gefahrstoff: z.B. Chrom, Nickel u.andere Stoffe aus Elektroden
- schädigend für Bronchien, Lunge, Nase
Aluminiumschweißen:
- Gefahrstoff: Aluminium
- schädigend für Lunge
Thermische Trennverfahren, z.B. Plasmaschneiden
- Gefahrstoff: z.B. Chrom, Nickel, Lärm, Ozon
- schädigend für Lunge, Ohren
MAG
- Gefahrstoff: Chrom, evt. Nickel, Ozon
- schädigend für Bronchien, Lunge
MIG & WIG
- Gefahrstoff: Ozon
- schädigend für Luftwege
Untersuchungsumfang:
- Anamnese im Hinblick auf die Tätigkeit
- Untersuchung im Hinblick auf die Tätigkeit, v.a. obere und untere Luftwege
- Spirometrie
- Röntgen-Thorax digital (i.A. alle 6 Jahre)
- ggf. Aluminium im Urin
- ggf. Biomonitoring je nach Einweirkung Chrom, Nickel, Aluminium
Untersuchungsfristen: alle 36 Monate
Dauer: 30 Minuten