Die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G 1.3 (G1.3) ist zu veranlassen bei Tätigkeiten oder einer Exposition mit künstlichem mineralischem Faserstaub der Kat. 1 oder 2, z.B. Aluminiumsilikatwolle. Abhängig von der Menge und Dauer der Exposition handelt sich um eine Pflichtuntersuchung oder um eine Angebotsuntersuchung. 

Untersuchungsumfang:

  • Anamnese im Hinblick auf die Tätigkeit
  • Untersuchung im Hinblick auf die Tätigkeit (v.a. Bronchien und Lunge)
  • Spirometrie
  • Röntgenaufnahme der Lunge (digital) – Aufnahmen nicht älter als ein ½ Jahr bzw. bei Erstuntersuchungen nicht älter als 1 Jahr

Dauer: 30 Minuten plus ggf. Röntgen-Thorax (digital) bei FÄ für Radiologie

Nachuntersuchung: alle 36 Monate

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