Die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G 1.3 (G1.3) ist zu veranlassen bei Tätigkeiten oder einer Exposition mit künstlichem mineralischem Faserstaub der Kat. 1 oder 2, z.B. Aluminiumsilikatwolle. Abhängig von der Menge und Dauer der Exposition handelt sich um eine Pflichtuntersuchung oder um eine Angebotsuntersuchung.
Untersuchungsumfang:
- Anamnese im Hinblick auf die Tätigkeit
- Untersuchung im Hinblick auf die Tätigkeit (v.a. Bronchien und Lunge)
- Spirometrie
- Röntgenaufnahme der Lunge (digital) – Aufnahmen nicht älter als ein ½ Jahr bzw. bei Erstuntersuchungen nicht älter als 1 Jahr
Dauer: 30 Minuten plus ggf. Röntgen-Thorax (digital) bei FÄ für Radiologie
Nachuntersuchung: alle 36 Monate