Die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G 1.2 (G1.2) ist zu veranlassen bei Tätigkeiten oder einer Exposition mit asbesthaltigem Staub. Es handelt sich aufgrund der bekannt erheblichen gesundheitlichen Gefährdung durch Asbestfasern um eine Pflichtuntersuchung. Aufgrund der bekannt langen Latenzzeit bis zum möglichen Auftreten gesundheitlicher Probleme werden unabhängig von Zeitpunkt, Dauer und Menge der (möglichen) Exposition seitens der zuständigen Unfallversicherungsträger lebenslang (!) nachgehende Untersuchungen nach G 1.2 anbegoten. 

Typische Tätigkeiten:

  • Abbruch- und Entsorgungsarbeiten
  • frühere Tätigkeiten mit asbesthaltigen Stoffen in den Bereichen Brandschutz, Isolieren und Dämmen, Dachdeckerarbeiten, Innanausbau, Automechnik (Brems- und Kupplungsscheiben), Herstellen und/oder Bearbeiten von Dichtungen

Untersuchungsumfang:

  • Anamnese im Hinblick auf die Tätigkeit
  • Untersuchung im Hinblick auf die Tätigkeit (v.a. Bronchien und Lunge)
  • Spirometrie
  • Röntgenaufnahme der Lunge (digital) – Aufnahmen nicht älter als ein ½ Jahr bzw. bei Erstuntersuchungen nicht älter als 1 Jahr

Dauer: 30 Minuten plus ggf. Röntgen-Thorax (digital) bei FÄ für Radiologie (extern)

Nachuntersuchung: alle 36 Monate

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