Die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G 1.1 (G1.1) ist zu veranlassen bei Tätigkeiten oder einer Exposition mit silikogenem (quarzhaltigem) Staub. Bei Arbeitsverfahren bzw. –bereichen mit höherer Exposition ist die G 1.1 in der Regel als Pflichtuntersuchung durchzuführen, bei nur geringer Exposition anzubieten.

Typische Tätigkeiten:

  • Arbeiten im Bergbau
  • Steinbrucharbeiten
  • Steinmetzarbeiten
  • Abbruch- und Entsorgungsarbeiten

Untersuchungsumfang:

  • Anamnese im Hinblick auf die Tätigkeit
  • Untersuchung im Hinblick auf die Tätigkeit (v.a. Bronchien und Lunge)
  • Spirometrie
  • Röntgenaufnahme der Lunge (digital) – Aufnahmen nicht älter als ein ½ Jahr bzw. bei Erstuntersuchungen nicht älter als 1 Jahr

Dauer: 30 Minuten plus ggf. Röntgen-Thorax (digital) bei FÄ für Radiologie (extern)

Nachuntersuchung: alle 36 Monate

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