Diese Untersuchung ist erforderlich, wenn eine Person im Kontrollbereich nach Strahlenschutz- bzw. Röntgenverordnung tätig ist (Pflichtuntersuchung). Das Ergebnis der Untersuchung sowie ggf. der Atemschutzuntersuchung nach G 26.3, z.B. bei Tätigkeiten in AKW, ist in der Beurteilung nach §61 StrlSchV zu dokumentieren.

Kategorie A: Tätigkeit im Kontrollbereich (über 6 mSv pro Jahr möglich)

Untersuchungsumfang:

  • Anamnese
  • Untersuchung im Hinblick auf die Tätigkeit
  • Laborwerte (mindestens großes BB, Nieren- und Leberwerte, Urin)
  • ggf. zus. TSH (bei möglichem Kontakt zu Radiojod/StrlSchV)
  • ggf.  zus. Lungenfunktionstest (bei möglicher Inhalation von Radionukliden/StrlSchV)

Dauer: 30-45 Minuten

Kosten:
Die Kosten berechnen sich nach der arbeitsmedizinischen Gebührenordnung mit 77,43 € für den Elementarteil, ggf. zzgl. TSH mit 94,19 € bzw. zus. Lungenfunktionsprüfung mit 106,38 €. In Kombination mit der Atemschutzuntersuchung G 26.3 (ohne Röntgen-Thorax) für Tätigkeiten im AKW betragen die Kosten 136,00 €.

Untersuchungsfrist: i.A. jährlich, ggf. auch alle 24-36 Monate entsprechend behördlicher Vorgaben 

Kategorie B: im Überwachungsbereich (über 1 mSv pro Jahr möglich)

Untersuchung von Personen der Kategorie B nur auf Anordnung der Behörde oder wenn die Filmdosimeter eine Belastung anzeigen.

Ein Personaldokument (Personalausweis, Reisepass) und der Strahlenpass (sofern vorhanden) sind zur Untersuchung vorzulegen.

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