Diese Untersuchung ist erforderlich, wenn eine Person im Kontrollbereich nach Strahlenschutz- bzw. Röntgenverordnung tätig ist (Pflichtuntersuchung). Das Ergebnis der Untersuchung sowie ggf. der Atemschutzuntersuchung nach G 26.3, z.B. bei Tätigkeiten in AKW, ist in der Beurteilung nach §61 StrlSchV zu dokumentieren.
Kategorie A: Tätigkeit im Kontrollbereich (über 6 mSv pro Jahr möglich)
Untersuchungsumfang:
- Anamnese
- Untersuchung im Hinblick auf die Tätigkeit
- Laborwerte (mindestens großes BB, Nieren- und Leberwerte, Urin)
- ggf. zus. TSH (bei möglichem Kontakt zu Radiojod/StrlSchV)
- ggf. zus. Lungenfunktionstest (bei möglicher Inhalation von Radionukliden/StrlSchV)
Dauer: 30-45 Minuten
Kosten:
Die Kosten berechnen sich nach der arbeitsmedizinischen Gebührenordnung mit 77,43 € für den Elementarteil, ggf. zzgl. TSH mit 94,19 € bzw. zus. Lungenfunktionsprüfung mit 106,38 €. In Kombination mit der Atemschutzuntersuchung G 26.3 (ohne Röntgen-Thorax) für Tätigkeiten im AKW betragen die Kosten 136,00 €.
Untersuchungsfrist: i.A. jährlich, ggf. auch alle 24-36 Monate entsprechend behördlicher Vorgaben
Kategorie B: im Überwachungsbereich (über 1 mSv pro Jahr möglich)
Untersuchung von Personen der Kategorie B nur auf Anordnung der Behörde oder wenn die Filmdosimeter eine Belastung anzeigen.
Ein Personaldokument (Personalausweis, Reisepass) und der Strahlenpass (sofern vorhanden) sind zur Untersuchung vorzulegen.
Links:
- Unterlagen zur Untersuchung nach StrlSchV/RöV (PDF)
- Arbeitsmedizinische Vorsorge nach StrlSchV und RöV
- Mustervorlage für Dokumentation der Vorsorgeuntersuchung nach StrlSchV und RöV (PDF)
- Muster für Gesundheitsfragebogen strahlenexponierter Personen (PDF)
- Musterformblatt für die Angaben zur beruflichen Strahlenexposition oder zur Strahlenexposition beim Arbeiten (PDF)
- Ärztliche Bescheinigung nach Anlage 4 RöV (PDF)
- Ärztliche Bescheinigung nach Anlage VIII StrlSchV (PDF)
- Ärztliche Bescheinigung für Arbeiten nach §95 StrlSchV (PDF)
- Untersuchungsauftrag und Kostenübernahmeerklärung (PDF)