Blog

Your blog category

Blog

G 41 (G41) – Arbeiten mit Absturzgefahr

Ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung Anhaltspunkte für Höhenarbeiten oder Absturzgefahren ohne Gewähr auf eine durchgehende Sicherung, muss eine arbeitsmedizinische Untersuchung veranlasst werden (Angebotsuntersuchung). Personen mit Tätigkeiten, die nur mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz gesichert sind, können auch auf ihren Wunsch hin arbeitsmedizinisch untersucht werden (Wunschuntersuchung).

Chat
Nach oben scrollen