G 40 – Krebserzeugende und erbgutverändernde Stoffe (allgemein)
Die Gefahrstoffverordnung verlangt beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung. Im Anhang der Gefahrstoffverordnung sind die krebserzeugenden Gefahrstoffe aufgeführt, z.B. 1-Chlor-2,3-epoxypropan (Epichlorhydrin).